Checkliste Syndikusrechtsanwälte

Was angehende Syndikusrechtsanwälte nach dem neuen Recht veranlassen müssen:

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber
  • Änderung des Arbeitsvertrags (oder Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags)
  • Erstellen einer Tätigkeitsbeschreibung, die Tätigkeiten und Tätigkeitsmerkmale des § 46 Abs. 3 u. 4 BRAO abbildet
  • gleichzeitiger Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Adressat ist das zuständige Versorgungswerk)

Für zugelassene Syndikusrechtsanwälte gilt:
Achtung beim Tätigkeitswechsel!